Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen mit Quartier

Folgende Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die von der CC&A Travel Agency GmbH (in der Folge kurz CC&A genannt) als Vermittler verbundener Reiseleistungen und/oder Reiseveranstalter mit den Kunden abgeschlossen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden von CC&A anerkannt. Die folgenden Vertragsbedingungen sind Grundlage für alle zukünftigen Verträge zwischen CC&A und den Kunden. Subsidiär zu diesen Vertragsbedingungen gelten die vom Fachverband der Reisebüros im Einvernehmen mit dem Reisebüroausschuss empfohlenen Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992), die gemeinsam im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz beraten wurden, in ihrer letztgültigen Fassung. Sofern daher nicht anders angegeben, gelten die Bestimmungen der AGB im Wortlaut für zwischen dem Kunden und CC&A geschlossenen Verträge.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote von CC&A, insbesondere auch auf der Homepage von Beachcamps Austria, sind freibleibend. Die Buchung des Kunden ist bindend. CC&A hingegen bleibt es frei, Angebote von Interessenten binnen 7 Werktagen ab Erhalt entweder anzunehmen oder abzulehnen. Die Annahme erfolgt nach Ermessen von CC&A mittels Post, E-Mail oder telefonisch. Unterbleibt die Übermittlung einer Anmeldebestätigung binnen 7 Werktagen, so ist dies als Ablehnung der Offerte zu werten.

Jeder, der für sich oder Dritte eine Buchung vornimmt bzw. ein Angebot stellt, gilt bei Annahme durch CC&A damit als Auftraggeber und Kunde bzw. Teilnehmer und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber CC&A, insbesondere haftet er für nicht bezahlte Teilnahmegebühren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Buchung sämtliche Kontaktdaten aller Teilnehmer, für die der Auftraggeber die Buchung durchführt, anzugeben (Name, Geburtsdatum, Post- sowie Emailadresse). Die Rechnung wird auf den Auftraggeber ausgestellt.

1.2 Preise, Fälligkeit, Aufrechnungsverbot

Der auf der Beachcamps Austria Homepage bzw. auf Prospekten oder sonstigen Unterlagen angegebene Preis gilt als vereinbart und versteht sich inklusive aller Taxen und Gebühren.

Eine Anzahlung von 20% des vereinbarten Preises ist binnen 5 Werktagen (einlangend auf dem CC&A-Konto) nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch Überweisung auf das CC&A-Konto zu entrichten. Sollte die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist veranlasst werden, behalten sich CC&A das Recht vor, die Buchung des Teilnehmers zu stornieren, um anderen Interessenten die Teilnahme an der CC&A Veranstaltung zu ermöglichen. In diesem Fall stellt CC&A 10% der gesamten Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr in Rechnung (siehe auch Punkt Rücktritt mit Stornogebühr)

Der Rest der Teilnahmegebühren ist 20 Kalendertage vor Reiseantritt vollständig einzuzahlen. Sollte der Gesamtpreis einer Leistung den Gesamtbetrag von EUR 100,- nicht übersteigen, ist die gesamte Teilnahmegebühr binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ohne Anzahlung zu entrichten. Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

Die Möglichkeit der Aufrechnung mit offenen Forderungen des Kunden gegen die Preisforderung von CC&A wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen dagegensprechen.

1.3 Konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen

Das Konsumentenschutzgesetz gilt ausschließlich für jene Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind. Insbesondere sind Verbraucher gemäß §5e KSchG berechtigt, von den mit CC&A im Wege des Fernabsatz abgeschlossenen Verträgen unter Wahrung einer Frist von sieben Werktagen zurückzutreten, sofern nicht eine der Ausnahmen gemäß §5f KSchG Anwendung findet.

Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Rücktrittsfrist, die mit dem Tag des Vertragsabschlusses beginnt, abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Leistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird.

1.4 Gültigkeit des Vertrages

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Restvertrages nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich am ehesten entspricht. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

1.5 Rechtswahl und Gerichtsstand

Alle zwischen CC&A und dem Kunden abgeschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Gerichtsstand Salzburg/Österreich.

2. CC&A als Reisevermittler

Als Vermittler übernimmt CC&A die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Hotels, Transport, Veranstalter, etc.) zu bemühen. Sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bestimmungen.

2.1 Buchung und Vertragsabschluss

Bei der Buchung kann CC&A als Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr und eine Anzahlung verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Porto usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören keine Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers beim Veranstalter fällig.

Die Buchung der Unterkunft kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern)mündliche Buchungen werden von CC&A umgehend schriftlich bestätigt.

CC&A ist verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss/Reisebuchung eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.

Soweit Leistungen ausländischer Unternehmen vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.

2.2 Informationspflichten

Für Reisen ins Ausland ist in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich – diese Kenntnis wird beim Teilnehmer vorausgesetzt.

CC&A ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Zielortes nach bestem Wissen darzustellen. Die Haftung von CC&A erstreckt sich ausschließlich auf:

- die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers,
- die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reise- oder Veranstaltungsdokumente,
- die Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermittelndem Unternehmen.

CC&A haftet insbesondere nicht für die Erbringung der vermittelten Leistung. CC&A hat dem Kunden mit der Reise- bzw. Veranstaltungsbestätigung den Firmenwortlaut/Produktnamen, die Anschrift des Veranstalters und ggf. eines Versicherers bekannt zu geben, sofern sich diese Angabe nicht schon aus Homepage, Prospekt oder sonstigen Werbeunterlagen ergibt. Wird dies unterlassen, haftet CC&A dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.

2.3 Leistungsstörungen und Schadenersatz

Der Kunde ist verpflichtet, CC&A umgehend von Mängeln bzw. Schäden schriftlich und unter Schilderung des Mangels/Schadens zu benachrichtigen. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, wobei dies nicht für Personenschäden gilt. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen, wobei dies nicht für Verbraucher iSd KSchG gilt. Im Falle von Schadenersatzansprüchen ist CC&A dem Kunden zum Schadenersatz bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.

3. CC&A als Reiseveranstalter

Als Veranstalter ist CC&A Vertragspartner, der entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet oder einzelne touristische oder andere Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und mit dem Kunden entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers einen entsprechenden Vertrag schließt. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß.

Wenn CC&A als Veranstalter auftritt, kann CC&A auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden, sofern auf diese Vermittlerfunktion hingewiesen wird. In diesem Fall gelten die besonderen Bestimmungen der vermittelten Reiseveranstalter/Transportunternehmen und/oder der anderen vermittelten Leistungsträger vor. Sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bestimmungen.

3.1 Gesundheitliches Risiko der Teilnehmer

Die Teilnahme an sportlichen Reisen oder Angeboten erfolgt auf eigenes Risiko, dass heißt, dass dem Teilnehmer keine Schadenersatzansprüche gegen CC&A im Falle von Sportverletzungen zustehen, wenn diese nicht auf Pflichtverletzungen des Veranstalters beruhen. Überhaupt erklärt der Teilnehmer, sich der besonderen gesundheitlichen Anforderungen der Kurse bewusst zu sein, und haftet ausschließlich der Teilnehmer dafür, dass sein gesundheitlicher Zustand die Teilnahme an der vereinbarten Leistung zulässt. Gelangt der Übungsleiter zu der Auffassung, dass der Teilnehmer den Anforderungen des Kurses gesundheitlich nicht gewachsen ist, behalten sich CC&A vor, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen oder die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen. Für allfällige Schäden haftet CC&A in keinem Fall.

CC&A ist verpflichtet, die Reise bzw. die Veranstaltung sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der Leistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.

3.2 Teilnahme minderjähriger Kursteilnehmer

Minderjährige Kursteilnehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis und schriftlicher Bestätigung eines Erziehungsberechtigten an Beachcamps Austria Reisen bzw. Veranstaltungen teilnehmen. Die Leistung von Beachcamps Austria umfasst ausschließlich die vereinbarte Durchführung der Reise bzw. der Veranstaltung. Für den minderjährigen Teilnehmer wird außerhalb der Trainingszeiten keine Obsorge bzw. Aufsicht des Reise- bzw. Veranstaltungsleiters übernommen.

Sämtliche Aktivitäten, wie etwa die sportliche Betätigung außerhalb der Trainingseinheiten und die Teilnahme an Veranstaltungen, die mit der Reise/Veranstaltung im Zusammenhang stehen (z.B. Abschiedsfeier, Grillabend, Schlussturnier), erfolgen bei Minderjährigen unter ausschließlicher Verantwortung der obsorgeberechtigten bzw. –verpflichteten Eltern. Der Reise- bzw. Veranstaltungsleiter kann in keinem Fall für das Fehlverhalten des Minderjährigen haftbar gemacht werden (z.B. Entfernung aus dem Quartier während der Nachtzeit).

3.3 Wechsel in der Person des Teilnehmers

Ein Wechsel in der Person des Teilnehmers kann vom Kunden nur gemäß Abtretung des Anspruchs auf Leistung oder Übertragung der Veranstaltung verlangt werden. Sowie nur dann, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme an der Reise bzw. der Veranstaltung erfüllt. Der Wechsel ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Reise- bzw. Veranstaltungstermin elektronisch, per Brief oder telefonisch mitzuteilen. Der Veranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekannt geben. In jedem Fall hat CC&A das Recht, binnen einer Woche ab Zugang der entsprechenden Erklärung durch den Kunden den Wechsel ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall bleibt der Vertrag mit dem Kunden vollständig aufrecht.

Abtretung des Anspruchs auf Leistung: Die Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag mit Zustimmung von CC&A an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Kunde die sich daraus ergebenden Mehrkosten.

Übertragung der Veranstaltung: Der Kunde kann das gesamte Vertragsverhältnis mit Zustimmung von CC&A auf eine andere Person übertragen. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch ausstehende Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zur ungeteilten Hand.

3.4 Leistungsstörungen

Gewährleistung: Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Er erklärt sich damit einverstanden, dass ihm CC&A an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- bzw. höherwertige Ersatzleistung unter ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erbracht wird.

Der Kunde hat jeden Mangel aus Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise bzw. der Veranstaltung feststellt, unverzüglich dem Reise- bzw. Veranstaltungsleiter vor Ort mitzuteilen. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den oben angeführten Gewährleistungsansprüchen des Kunden, kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern.

Schadenersatz: Soweit CC&A für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet CC&A , ausgenommen in Fällen eines Personenschadens, nicht, wenn CC&A beweist, dass diese vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Innerhalb der gesetzlichen Verwahrungspflicht trifft CC&A außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit keine Haftung für Gegenstände von Kunden, die üblicherweise nicht mitgenommen werden (außer CC&A hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen) sowie für vom Kunden nicht ordnungsgemäß verwahrte Gegenstände.

Sonstiges: Sämtliche Beachcamps Austria Reisen und Veranstaltungen werden bei jeder Wetterlage abgehalten. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Einhaltung des Reise- bzw. Veranstaltungsplans, und steht es dem Reise- bzw. Veranstaltungsleiter frei, den geplanten Ablauf der Reise bzw. der Veranstaltung an die Wetterlage anzupassen. Der bezahlte Beitrag wird bei Rücktritt des Kunden während der Reise bzw. der Veranstaltung aufgrund schlechten Wetters nicht zurückerstattet.

Auf Veranstaltungen, die CC&A im Zusammenhang mit seinen angebotenen Reisen bzw. Veranstaltungen organisiert (z.B. Grillfest, Abschiedsturnier, Abschiedsparty, etc.), nimmt der Kunde auf eigenes Risiko teil, und haftet CC&A in keinem Fall für etwaige durch die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen entstandene Schäden. Wird eine Veranstaltung von CC&A vermittelt, gelten die Haftungsbestimmungen des Leistungsträgers.

3.5 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

Rücktritt ohne Stornogebühr (vor Beginn der Beachcamps Austria Reise oder Veranstaltung): Der Kunde kann neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten vor Beginn der Leistung zurücktreten, wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages erheblich geändert werden (z.B. Charakter der Leistung; eine mehr als 10%ige Erhöhung des vereinbarten Preises).

CC&A ist verpflichtet, dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit, entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren. Der Kunde hat sein Recht auf Rücktritt binnen einer Woche nach Erhalt der Benachrichtigung bei sonstigem Verfall schriftlich auszuüben.

Sofern CC&A ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist CC&A diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

Anspruch auf Ersatzleistung: Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut Rücktritt ohne Stornogebühr nicht Gebrauch macht oder bei Stornierung von CC&A ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen Beachcamps Austria Reise oder Veranstaltung verlangen, sofern CC&A zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.

Rücktritt mit Stornogebühr: Der Kunde ist gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern es sich nicht um einen unter Rücktritt ohne Stornogebühr genannten Fall handelt. Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Preis. Als Reise-, Pauschal- oder Veranstaltungspreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.

Falls bei den Buchungsunterlagen nicht anders angegeben kommen folgende Stornogebühren zur Anwendung:
- bis zum 30. Tage vor Reiseantritt/Veranstaltungsbeginn: 10% des Gesamtpreises
- ab 29. -20. Tag: 25%
- ab 19. bis 10. Tag: 50 %
- ab 9. bis 4. Tag: 65 %
- ab dem 3. Tag 85 %.

Der Kunde kann dem Veranstalter jederzeit mittels eingeschriebenen Briefes oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung mitteilen, dass er entsprechend gegenständlicher Bestimmung vom Vertrag zurücktritt.

Bleibt der Kunde der Veranstaltung bzw. der Reise fern, weil er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit, wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls oder wegen mangelnden Reisewillens versäumt und wenn weiters klargestellt ist, dass der Kunde die verbleibende Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er 100% des Reisepreises zu bezahlen.

3.6 Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise bzw. Beginn der Veranstaltung

CC&A wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Veranstaltung angegebenen Fristen schriftlich mitgeteilt wurde.

Trifft CC&A an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen. Ansonsten entstehen dem Kunden aus dieser Bestimmung keine Ansprüche gegen CC&A.

Weiters kann CC&A die Reise bzw. die Veranstaltung aufgrund einer Verhinderung durch unvorhersehbarer und ungewöhnlicher Ereignisse stornieren, sofern deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Überbuchung zählt nicht zu derartigen Ereignissen.

In diesen Fällen kann der Kunde sein Recht gemäß Anspruch auf Ersatzleistung geltend machen oder er erhält den bis zur Stornierung bereits eingezahlten Betrag zurück.

3.7 Vertragsänderungen

Preisänderungen: Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Preis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Treibstoff- und Energiekosten, Steuern, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen, entsprechende Gebühren auf Flughäfen) oder die für die betreffende Veranstaltung anzuwendenden Wechselkurse.

Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hiefür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und in der Buchungsbestätigung vermerkt wurden. Ab dem 20. Tag vor dem Termin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist.

Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderungen des Preises um mehr als 8 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich.

Leistungsänderungen nach Antritt der Reise bzw. Beginn der Veranstaltung: Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Leistungsstörungen dargestellt sind. Ergibt sich nach der Abreise bzw. Beginn der Veranstaltung, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Veranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

3.8 Auskunftserteilung an Dritte

Auskünfte über die Namen der Kunden und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Kunde hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Kunden empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Anschrift bekannt zu geben.

3.9 Urheberrechtliche Zustimmung und Datenschutz

Mit der Bestellung stimmt der Kunde der Verwendung und Verwertung sämtlicher personenbezogener Daten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung und zur Bewerbung eigener Produkte von Beachcamps Austria zu.

Weiters erklärt sich der Kunde iSd §78 Abs 1 UrhG durch den Vertragsabschluss einverstanden, dass im Rahmen einer Reise bzw. Veranstaltung angefertigte Digitalfotos und Videoaufnahmen von seiner Person von Beachcamps Austria aufbewahrt und im Rahmen des Geschäftsbetriebs verwendet werden dürfen, sofern dadurch nicht die Würde des Kunden beeinträchtigt wird. Insbesondere stimmt der Kunde der Abbildung auf der Homepage, Social Networks, in Prospekten, Werbeunterlagen, Gästebuch und ähnlichem zu.

Kundenbezogene Daten werden zur Kundenbetreuung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde ist gemäß § 28 DSG 2000 jederzeit berechtigt, gegen die Verwendung seiner Daten Widerspruch zu erheben

4. Informationen gemäß § 6 Abs. 2 Z 3 PRG

Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung der CC&A Travel Agency GmbH finden sie auf der Website: https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 17700801.

Angabe zum Versicherer:
Accelerant Insurance Europe SA
Bastion Tower, Level 20 Place du Champ de Mars 5
1050 Brüssel
Belgien

Vertreten durch den verwaltenden Agent:
Arcus Solutions SARL
3 Cours Charlemagne
69002 Lyon
Frankreich

Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.

Abwickler:
Cover-Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H
Hietzinger Hauptstrasse 35 DG
1130 Wien
Österreich

24h-Notfallnummer
Telefon: +43 1 9690840
Fax: +43 1 9690841
E-Mail: office@cover-direct.com

Bei von CC&A Travel Agency GmbH veranstalteten Pauschalreisen dient die Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig als Berechtigungsschein und vollwertiger Ersatz für Reiseunterlagen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen ohne Quartier

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit DUBISTDERSPORT e.U. (im folgenden kurz DBDS genannt) abgeschlossen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden schriftlich von DBDS bestätigt.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Vertragsabschluss

Alle Angebote von DBDS, insbesondere auf der Website oder in anderen Werbematerialien, sind freibleibend. Die Buchung des Kunden ist bindend. DBDS behält sich das Recht vor, Angebote innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt zu akzeptieren oder abzulehnen. Wird keine Anmeldebestätigung innerhalb dieser Frist versandt, gilt die Buchung als abgelehnt.

1.2 Preise, Zahlungen, Aufrechnungsverbot

Die auf der Website oder in Prospekten angegebenen Preise verstehen sich inklusive aller Taxen und Gebühren. Der Gesamtpreis ist umgehend und vor Beginn der Veranstaltung vollständig einzuzahlen. Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen an. Aufrechnungen mit offenen Forderungen des Kunden sind nur mit Zustimmung von DBDS zulässig.

1.3 Konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen

Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) können von Verträgen, die über Fernabsatz abgeschlossen wurden, binnen sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten, sofern keine der Ausnahmen gemäß § 5f KSchG Anwendung findet.

1.4 Gültigkeit des Vertrages

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam werden, bleibt die Gültigkeit des übrigen Vertrages unberührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

1.5 Rechtswahl und Gerichtsstand

Alle Verträge unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von DBDS.
2. Leistungen von DBDS

2.1 Buchung und Vertragsabschluss

Bei der Buchung von Veranstaltungen durch DBDS ist der Gesamtpreis umgehend und vor Beginn der Veranstaltung vollständig einzuzahlen. DBDS bestätigt die Buchung schriftlich.

2.2 Informationspflichten

Der Kunde/ die Kundin muss sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen für die Buchung, wie Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten aller Teilnehmer, korrekt angegeben werden.

2.3 Haftung

DBDS haftet für die sorgfältige Auswahl und Organisation der Veranstaltung, übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden, die durch Dritte oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Gesundheitliches Risiko

Die Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Der/die Teilnehmende erklärt, dass er körperlich in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Bedenken behält sich DBDS vor, den/die Teilnehmende vom Kurs auszuschließen.

3.2 Teilnahme Minderjähriger

Minderjährige Teilnehmende dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten an Veranstaltungen teilnehmen. Die Eltern haften für das Verhalten ihrer minderjährigen Kinder außerhalb der Veranstaltung.

3.3 Wechsel der Person des Teilnehmers

Der Kunde/die Kundin kann den Teilnehmenden nur nach Zustimmung von DBDS wechseln. Dies muss schriftlich erfolgen.

4. Rücktritt und Stornogebühren

4.1 Rücktritt des Kunden/der Kundin

Der Kunde/die Kundin kann vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall fallen folgende Stornogebühren an:

  • Bis 30 Tage vor Beginn: 70% des Gesamtpreises
  • 29–15 Tage vor Beginn: 90%
  • Ab 14 Tage vor Beginn: 100%
  • Bei nichterscheinen: 100%

4.2 Rücktritt des Veranstalters

DBDS kann die Veranstaltung stornieren, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder unvorhersehbare Ereignisse eintreten, die eine Durchführung unmöglich machen. In diesem Fall wird dem Kunden die bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet.

5. Datenschutz und Urheberrecht

5.1 Datenschutz

DBDS verwendet personenbezogene Daten der Kunden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages und für die eigene Geschäftstätigkeit. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist für die Vertragserfüllung erforderlich.

5.2 Urheberrecht

Der Kunde/die Kundin erklärt sich mit der Verwendung von Fotos und Videos, die während der Veranstaltung aufgenommen werden, durch DBDS für Werbezwecke einverstanden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Beachvolleyball Plätze auf der Donauinsel bei DUBISTDERSPORT

Folgende Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die von DUBISTDERSPORT e.U. (in der Folge kurz DBDS genannt) mit den Kunden abgeschlossen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden von DBDS anerkannt. Die folgenden Vertragsbedingungen sind Grundlage für alle zukünftigen Verträge zwischen DBDS und den Kunden.

  1. Buchung und Nutzung: Mit der Buchung bei Beachcamps Austria erwirbt der Buchende das Recht, die Beachvolleyball-Plätze innerhalb der gebuchten Saison und im Rahmen der angegebenen Spielzeiten zu nutzen. Eine gewerbliche Nutzung, wie beispielsweise die Weitervermietung der Plätze, das Abhalten von Trainingskursen, Workshops, Turnieren oder anderen Veranstaltungen, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von DBDS gestattet. Bei Nichteinhaltung wird eine Strafe von 1.500,- Euro verrechnet. Zusätzlich verliert der/die Nutzer:in den Anspruch auf den gebuchten Platz.
  2. Haftung und Nutzung auf eigene Gefahr: Die Nutzung der Beachvolleyball-Plätze erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. DBDS haftet nur bei Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Betreiber oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Für Verletzungen, die durch das Barfußlaufen außerhalb der Sandfläche entstehen, übernimmt Beachcamps Austria keine Haftung. Es wird empfohlen, geeignetes Schuhwerk zu tragen.
  3. Pflichten des Nutzers:
    • Vor dem Spielbeginn hat der Nutzer die Spielfläche auf lose Gegenstände (z.B. Steine, Brillen, Spielzeug) zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen. Das Mitbringen von Glas oder anderen zerbrechlichen sowie scharfkantigen Gegenständen ist auf der Spielfläche untersagt.
    • Das Verzehren von Lebensmitteln ist auf der Spielfläche nicht gestattet.
    • Es wird empfohlen, zum Schutz der Augen eine Sonnenbrille zu tragen. DBDS übernimmt keine Haftung bei Verletzungen oder Gesundheitsproblemen, die aufgrund von Gefahren im Zusammenhang mit der Sandfläche wie Staub, Allergien oder Infektionen auftreten
    • Vor dem Spielbetrieb ist der Nutzer verpflichtet, die Sandhöhe und die Verankerung der Beachvolleyball Pfosten zu überprüfen. Bei Mängeln sind diese sofort dem Personal zu melden.
    • Die Benutzung der Sandfläche durch Kleinkinder ist nur unter Aufsicht der Eltern oder einer begleiteten Person gestattet.
    • Störungen des Spielbetriebs durch Bälle von angrenzenden Spielfeldern sind hinzunehmen und berechtigen nicht zu einer Minderung der Gebühr.
    • Das Mitbringen von Speisen und nicht-alkoholischen Getränken ist für den Eigenbedarf gestattet. Alkoholische Getränke sind auf der Spielfläche nicht erlaubt.
    • Das Rauchen auf den Sandflächen ist nicht gestattet.
    • Hunde sind auf der Sandfläche verboten.
    • Gruben graben/"Sandburgen etc. bauen" ist verboten - generelles unsachgemäßes Verändern der Sandoberfläche ist verboten.
  4. Wertgegenstände und Haftung: DBDS übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung, Geld oder für verlorene oder entwendete Gegenstände aus Umkleideschränken.
  5. Pflege des Platzes: Der Nutzer verpflichtet sich, sorgsam mit den Räumlichkeiten und dem Inventar der Anlage umzugehen. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Bei groben Verstößen gegen die Regeln des Anstands ist das Personal berechtigt, den betreffenden Nutzer des Platzes zu verweisen und ihm ein Hausverbot zu erteilen.
  6. Gesundheitliche Eignung Der Nutzer erklärt mit Beginn des Spielbetriebs, dass er körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, den Beachvolleyball-Platz zu nutzen.
  7. Beachvolleyball Trainings/Workshops:
    • Trainingsteilnehmer:innen sind berechtigt zur Nutzung der Beachvolleyball Plätze zu den festgelegten Konditionen und unter Einhaltung der AGBs.
    • Das Wetterrisiko liegt bei den Trainingsteilnehmer:innen.
    • DBDS hat das Recht, eine Platzreservierung bis zu 48 Stunden vor dem Spielbeginn abzusagen, falls der Platz für eine Veranstaltung oder Ähnliches benötigt wird. Versäumte Trainingseinheiten werden nach Ende der Saison nachgeholt.
    • Stornierungen von Traininsplätzen können bis spätestens 8 Wochen vor Saisonbeginn erfolgen, andernfalls wird der volle Preis berechnet.
  8. Saisonplätze:
    • Saisonplätze werden nur vom Team von DBDS in das Online-Reservierungstool eingetragen.
    • Saisonplätze gelten für die gesamte Saison der jeweiligen Anlage zur selben Uhrzeit und am selben Wochentag.
    • Das Wetterrisiko bei Saisonplatz Buchungen liegt beim Nutzer.
    • DBDS hat das Recht, eine Platzreservierung bis zu 48 Stunden vor dem Spielbeginn abzusagen, falls der Platz für eine Veranstaltung oder Ähnliches benötigt wird. Saisonplatz Gäste haben Anspruch die versäumten Stunden nach Ende der Saison nachzuholen.
    • Stornierungen von Saisonplätzen können bis spätestens 8 Wochen vor Saisonbeginn erfolgen, andernfalls wird der volle Preis berechnet.
  9. Beachvolleyball Club:
    • Eine Mitgliedschaft im Beachcamps Austria Club berechtigt die Mitglieder zur Nutzung der Saison Beachvolleyball Plätze zu den festgelegten Konditionen und unter Einhaltung der Clubregeln.
    • Mitglieder sind verpflichtet, die Clubregeln zu befolgen und ein respektvolles Miteinander zu pflegen. Dazu gehört auch, neue Mitglieder willkommen zu heißen und den Austausch innerhalb der Clubgemeinschaft zu fördern.
    • Mitglieder dürfen keine externen Gäste mitbringen.
    • Die Stornierung einer Mitgliedschaft kann bis spätestens 8 Wochen vor Saisonbeginn erfolgen, andernfalls wird der volle Preis berechnet.
    • Beachcamps Austria behält sich das Recht vor, Mitglieder bei wiederholten Verstößen gegen die AGBs oder bei gravierendem Fehlverhalten aus dem Club auszuschließen.

DBDS behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Mitglieder werden über Änderungen per E-Mail informiert. Mit der Buchung und Nutzung der Beachvolleyball Plätze erklären sich die Nutzer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und verpflichten sich, diese einzuhalten.